Allgemeine Geschäftsbedingungen des Clubway-Dienstleistungsvertrags
Taikala Oy (Firmenkennziffer: 2254831-7, Anschrift: Linnoitustie 4 A, 02600 ESPOO, E-Mail: myynti@taikala.fi) („Gesellschaft“) bietet Sportvereinen und anderen Freizeit-Gemeinschaften die Online-Plattform „Clubway“ als digitalen Mitgliederdienst an („Clubway-Dienst“). Der Clubway-Dienst wird über ein Dashboard über handelsübliche Browser gesteuert und ist eine kostenpflichtige Software-as-a-Service-Lösung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) einschließlich des beigefügten Auftragsformulars regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem im Auftragsformular genannten Auftraggeber („Auftraggeber“) über die Nutzung des Clubway-Dienstes und der in ihm enthaltenen Dienstleistungen.
Leistungen der Gesellschaft; Beschreibung des Clubway-Dienstes
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Der Clubway-Dienst ist ein digitaler Mitgliederservice für Sport- und Freizeitgemeinschaften. Mit dem Clubway-Dienst haben die Gemeinschaften als Auftraggeber insbesondere die Möglichkeit, Mitglieder- und Kundenregister, Rechnungsstellung, Anmeldungen zu Veranstaltungen, Anwesenheits-Follow-up und Mitgliederkommunikation zu verwalten. Die Gesellschaft stellt der Leitung der Gemeinschaft umfassende Statistiken und Berichte über ihre Tätigkeit zur Verfügung. Der Clubway-Dienst bietet zudem ggf. Kommunikationsleistungen, wie das Senden von Informationen per E-Mail oder als Textnachricht, Feedback zu Veranstaltungen, Informationen und Diskussionen. Der genaue Umfang der Leistungen des Clubway-Dienstes folgt aus dem Auftragsformular.
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Der Auftraggeber kann Vereinsmitgliedern Nutzungsrechte an den Clubway-Diensten nach Maßgabe der Ziffer 4 einräumen („Nutzer“). Als Nutzer kann ein Vereinsmitglied über die Clubway-Dienste einfach seine Kontaktdaten pflegen, Informationen und Rechnungen empfangen, sich zu Veranstaltungen anmelden und seine eigene Aktivität verfolgen. Im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Nutzer gelten gesonderte Nutzungsbedingungen.
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Die Gesellschaft stellt dem Auftraggeber zeitlich befristet auf die Laufzeit des Vertrages Zugriff auf die Clubway-Dienste über das Internet bereit („Software-as-a-Service“ oder „SaaS“). Betrieb und Wartung der Clubway-Dienste und der IT-Infrastruktur, auf der die Clubway-Dienste laufen, obliegen der Gesellschaft. Ort der Leistungsübergabe ist der Routerausgang des von der Gesellschaft genutzten Rechenzentrums.
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Der Auftraggeber hat selbstständig dafür zu sorgen, die Leistung entgegennehmen zu können. Insbesondere ist die Bereitstellung der dazu erforderlichen Hard- und Software (z.B. Browser) durch die Gesellschaft nicht Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Zugang zu den Quellcodes der von der Gesellschaft bereitgestellten Clubway-Diensten. Die Bedienung der Clubway-Dienste obliegt dem Auftraggeber.
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Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.
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Die Gesellschaft ist berechtigt aber nicht verpflichtet, den Funktionsumfang der Clubway-Dienste zu erweitern und weiterzuentwickeln. Es bleibt der Gesellschaft vorbehalten, Erweiterungen und/oder Weiterentwicklungen nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes anzubieten. Bucht der Auftraggeber eine Erweiterung oder Weiterentwicklung kostenpflichtig durch eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu diesem Vertrag hinzu, gelten für diese Buchung diese AGB entsprechend. Stellt die Gesellschaft nach Vertragsschluss erweiterte oder zusätzliche Funktionen kostenlos zur Verfügung, gelten diese bereitgestellten Funktionen als freiwillige Leistungen der Gesellschaft.
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Die Gesellschaft kann den Funktionsumfang der Clubway-Dienste jederzeit in für den Auftraggeber zumutbarem Maße ändern. Die Änderung ist insbesondere zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird – zum Beispiel durch Störungen der Leistungserbringung durch Subunternehmer oder aus sicherheitstechnischen Gründen – und die in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale im Wesentlichen sowie die Hauptleistungspflichten der Gesellschaft erhalten bleiben. Betreffen die Änderungen nicht ausschließlich Erweiterungen der Funktion oder nicht nur unwesentliche Bestandteile der von der Gesellschaft zu erbringenden Leistungen, wird die Gesellschaft dem Auftraggeber über die Änderung mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail hinweisen und dem Auftraggeber eine entsprechend lange Frist zur Abgabe der Erkläung einräumen, ob der Auftraggeber die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme des Clubway-Dienstes akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung des Auftraggebers, so gelten die geänderten Funktionen als vereinbart.
Pflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit den Clubway-Kennungen und Passwörtern sorgfältig umzugehen und die Offenlegung der Clubway-Kennungen und Passwörtern außenstehenden Personen gegenüber zu unterlassen. Der Auftraggeber ist für jede mit seinen persönlichen Kennungen und Passwörtern erfolgte Clubway-Nutzung verantwortlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Nutzer entsprechend zu verpflichten.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Rechnungskontaktdaten stets aktuell zu halten und Änderungen seiner Rechnungskontaktdaten der Gesellschaft durch Anpassung seiner Daten in dem Clubway-Dienst unverzüglich mitzuteilen.
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Der Auftraggeber hat seine Daten selbst regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern, soweit ihm dies technisch möglich ist. Dies gilt sowohl für die Daten auf den lokalen Systemen des Auftraggebers als auch für diejenigen Daten, die der Auftraggeber auf der von der Gesellschaft bereitgestellten IT-Infrastruktur speichert.
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Der Auftraggeber räumt der Gesellschaft an sämtlichen nicht personenbezogenen Inhalten und Rohdaten, die er oder seine Nutzer im Rahmen der Nutzung der Clubway-Dienste auf die Server der Gesellschaft übertragen, ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die Inhalte insoweit zu nutzen, wie dies zur Erfüllung des Vertrages mit dem Auftraggeber erforderlich ist, insbesondere die Inhalte zu vervielfältigen und sie entsprechend der Einstellungen des Auftraggebers in den Clubway-Diensten zu verwenden und den Endnutzern und sonstigen Dritten zugänglich zu machen, sowie die übermittelten Inhalte und Rohdaten in anonymisierter Form zur Verbesserung der Clubway-Dienste (z.B. durch maschinelles Lernen) zu verwenden. Die Gesellschaft ist berechtigt, an seine Erfüllungsgehilfen Unterlizenzen zu erteilen, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Im Übrigen ist das Nutzungsrecht nicht übertragbar. Die Gesellschaft ist berechtigt, über die Dauer des Vertrages hinaus nicht personenbezogene Inhalte des Auftraggebers vorzuhalten, soweit dies technisch oder rechtlich erforderlich ist. Insbesondere ist die Gesellschaft befugt, Sicherungskopien der von dem Auftraggeber und den Nutzern bereitgestellten Inhalte aufzubewahren und solche Informationen vorübergehend oder dauerhaft zu speichern, die für Buchhaltungs-, Dokumentations- und Abrechnungszwecke benötigt werden.
Preise und Zahlungsbedingungen der Dienstleistungen
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Die Gesellschaft stellt dem Auftraggeber die Clubway-Dienste nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Webseite angezeigten Preisen in Rechnung.
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Soweit nicht anders angegeben, gelten die Entgelte monatlich und netto zzgl. anwendbarer Umsatzsteuer.
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Soweit nicht in dem Auftragsformular abweichend angegeben, erfolgt die Rechnungstellung für die Leistungspakete der Clubway-Dienste jeweils monatlich für den vorangegangenen Monat. Die Gesellschaft belastet das vom Auftraggeber beim Zahlungsdienstleister angegebene Konto bzw. die von dem Auftraggeber angegebene Kreditkarte mit dem jeweiligen Rechnungsbetrag unmittelbar nach Rechnungsstellung.
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Geht die Belastung des Kontos bzw. der Kreditkarte des Auftraggebers nach Ziffer 3.3 fehl, so beträgt die Zahlungsfrist 14 (vierzehn) Tage nach Rechnungsdatum. Bei Verzug hat die Gesellschaft das Recht, gesetzliche Verzugszinsen und eine angemessene Inkassogebühr in Rechnung zu stellen.
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Für Preisänderungen gilt Ziffer 1.7 entsprechend. Im Fall einer Ankündigung einer Preisänderung steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preisänderung zu.
Nutzungsrechte
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Nach Auftragseingang für eine Clubway-Dienstleistung sendet der Dienstleistungsanbieter dem Auftraggeber per E-Mail eine Auftragsbestätigung über die beauftragte Dienstleistung. Mit Zugang der Auftragsbestätigung erteilt die Gesellschaft dem Auftraggeber das zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Clubway-Dienste im vereinbarten Umfang selbst oder durch seine Mitarbeiter zu nutzen. Soweit die Gesellschaft während der Laufzeit dieses Vertrages neue Releases, Patches, Upgrades, Updates und Korrekturen der Clubway-Dienste bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht in gleicher Weise. Alle weiteren Rechte bleiben vorbehalten. Die Gesellschaft hat das Recht, einen Auftrag einem Auftraggeber gegenüber abzulehnen.
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Von der Rechteeinräumung ausgenommen sind Bestandteile der Clubway-Dienste die für den Auftraggeber erkennbar Rechten Dritter und insbesondere Open Source Lizenzen unterliegen. Als erkennbar gelten insbesondere solche Bestandteile, die von der Gesellschaft innerhalb der Clubway-Dienste oder in mitgelieferten Textdateien als Inhalte Dritter offengelegt werden.
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Der Auftraggeber darf die Clubway-Dienste nur zu unternehmensinternen Zwecken nutzen und die Nutzung insbesondere nicht seinerseits in einem SaaS-Modell an Dritte zu deren eigener Nutzung vermitteln, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich, und die Leistungen der Gesellschaft auch nicht zur Erbringung eigener Dienstleistungen an ihre Vertragspartner verwenden.
Laufzeit und Kündigung
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Die Laufzeit dieses Vertrags ergibt sich aus dem Auftragsformular.
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Die Kündigungsfrist seitens des Auftraggebers ist ein (1) Monat. Seitens des Dienstleistungsanbieters beträgt die Kündigungsfrist drei (3) Monate.
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Die Kündigung des Vertrags seitens des Auftraggebers berechtigt diesen nicht zu einer Gutschrift über die nicht in Anspruch genommenen, bezahlten Clubway-Textnachrichten.
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Die Gesellschaft ist berechtigt, diesen Vertrag gemäß der in Ziffer 5.2 genannten Kündigungsfrist ganz oder teilweise, beispielsweise durch Kündigung einzelner Clubway-Dienste, zu kündigen.
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Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
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Ein wichtiger Grund im Sinne der vorstehenden Ziffer 5.5 liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn der Auftraggeber:
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die geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft an den Clubway-Diensten verletzt;
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gegen wesentliche Vertragspflichten oder wiederholt bzw. fortgesetzt gegen nicht wesentliche Vertragspflichten verstößt, sofern der Verstoß trotz Aufforderung binnen angemessener Frist nicht beseitigt oder unterlassen wird;
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die geltenden Datenschutzgesetze verletzt;
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die Übertragungseigenschaften der Clubway-Dienste zum Beispiel durch Senden von unangemessenen oder sittenwidrigen Textnachrichten oder E-Mails an Dritte oder anderweitig missbraucht;
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die Clubway-Dienste so überlastet, dass die Nutzung der Clubway-Dienste für andere Nutzer verhindert wird;
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die Clubway-Dienste missbraucht oder Fehler oder Probleme produziert, um anderen Nutzern, Diensten oder Dienstleistungsanbietern Probleme zu verursachen; oder
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sonst schwerwiegende Beeinträchtigungen oder Schaden für andere Nutzer, Dienste oder die Gesellschaft verursacht.
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Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen oder den Zugang des Auftraggebers zu den Clubway-Diensten zu sperren, wenn der Auftraggeber länger als sechs Wochen mit der Zahlung eines vereinbarten Entgelts in Verzug ist und die Gesellschaft die Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Inkrafttreten der Kündigung in Text- oder Schriftform dem Auftraggeber gegenüber angedroht hat. Der Zugang zu den Clubway-Diensten kann wieder aktiviert werden, nachdem der Auftraggeber die fälligen Beträge und etwaige geltend gemachte Schadensersatzansprüche der Gesellschaft bezahlt hat, sofern dies innerhalb der Frist gemäß Ziffer 5.8 erfolgt.
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Die Systemdaten des Auftraggebers werden innerhalb von sechs (6) Monaten nach der Beendigung der Dienstleistung gelöscht.
Gewährleistung
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Für kostenlose Leistungen gelten die insoweit einschlägigen gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
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Im Übrigen haftet die Gesellschaft für Mängel bei der Bereitstellung der Clubway-Dienste ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
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Mängel sind wesentliche Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Funktionsumfang der Clubway-Dienste.
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Sind die von der Gesellschaft nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird die Gesellschaft innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer schriftlichen Mängelrüge des Auftraggebers die Leistungen nach seiner Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die die Gesellschaft zur Nutzung durch den Auftraggeber lizenziert hat, besteht die Mängelbeseitigung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches.
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Als Nachbesserung gilt auch die Bereitstellung von Nutzungsanweisungen, mit denen der Auftraggeber aufgetretene Mängel zumutbar umgehen kann, um die Clubway-Dienste vertragsgemäß zu nutzen.
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Schlägt die mangelfreie Erbringung der Leistungen aus Gründen, die die Gesellschaft zu vertreten hat, auch innerhalb einer von dem Auftraggeber schriftlich gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern.
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Soweit ein Entgelt laufzeitbezogen vereinbart ist, ist das Recht zur Minderung für jeden Monat in dem der Mangel fortbesteht auf die Höhe des den mangelhaften Leistungsteil betreffenden monatlichen Festpreises beschränkt. Erreicht die Minderung nach dieser Ziffer in zwei aufeinander folgenden Monaten oder in zwei Monaten eines Quartals den genannten Höchstbetrag, kann der Auftraggeber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
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Der Auftraggeber wird der Gesellschaft eventuell auftretende Mängel unverzüglich in Schriftform oder per E-Mail anzeigen. Weiterhin wird der Auftraggeber die Gesellschaft bei der Behebung von Mängeln unentgeltlich unterstützen und der Gesellschaft insbesondere sämtliche Informationen und Dokumente zukommen lassen, die die Gesellschaft für die Analyse und Beseitigung von Mängeln benötigt.
Haftung
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Für kostenlose Leistungen haftet die Gesellschaft nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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Im Übrigen ist die gesetzliche Haftung der Gesellschaft für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
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Für einfache Fahrlässigkeit in anderen als den in Ziffer 7.2 genannten Fällen haftet die Gesellschaft nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf.
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Die Gesellschaft haftet im Fall von Ziffer 7.3 nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.
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Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziffer 7.3 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Die Haftung für Schäden aufgrund von Datenverlust ist im Fall von Ziffer 7.3 auf den Betrag der Wiederherstellung der Daten beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch die Gesundheitseinrichtung angefallen wäre.
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Diese Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft.
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Eine etwaige Haftung von der Gesellschaft für gegebene Garantien (die ausdrücklich als solche zu bezeichnen sind) und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
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Eine weitergehende Haftung der Gesellschaft ist ausgeschlossen.
Personenbezogene Daten
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Die Gesellschaft sorgt für die Bereitstellung der Clubway-Dienste und verarbeitet dabei in der Rolle des Verarbeiters in den Personenregistern des Auftraggebers enthaltene personenbezogene Daten des Auftraggebers und der Nutzer. Die Gesellschaft und der Auftraggeber schließen einen gesonderten Vertrag für die Verarbeitung personenbezogener Daten („Vertrag für die Verarbeitung personenbezogener Daten“).
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Der Auftraggeber sorgt für die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer notwendigen Informationen („Vertrag für die Verarbeitung personenbezogener Daten“).
Verfügbarkeit; Höhere Gewalt
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Die geschuldete durchschnittliche Verfügbarkeit der Clubway-Dienste beträgt 99% im Monatsmittel. Ausgenommen hiervon sind erforderliche geplante Wartungsarbeiten sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich der Gesellschaft liegen wie insbesondere solche nach Ziffer 9.2. Die Gesellschaft wird den Auftraggeber nach Möglichkeit über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse in Kenntnis setzen. Allerdings bleibt es der Gesellschaft ausdrücklich vorbehalten, falls erforderlich, auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere wenn dies für die Daten- und/oder Betriebssicherheit erforderlich ist.
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Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Bereitstellung der Clubway-Dienste zu unterbrechen und den Nutzern vorläufig den Zugang zur Dienstleistung zu blockieren in Fällen von force majeure Ereignissen (z. B. wegen auftretender Störungen im öffentlichen Verkehr, in Datenverkehrsnetzen oder bei Energieressourcen oder bei deren Verteilung, Krieg, Unruhen, Terrorattacken oder von maßgeblichen Zivil- oder Militärbehörden erlassene Gesetze und Verordnungen, Streiks, Aussperrungen, Großbrände, Überschwemmungen, Naturkatastrophen oder wegen anderer außerhalb der Macht der Dienstleistungsanbieter stehender Gründe) oder wegen anderer vergleichbaren Gründe, die vorläufig die Bereitstellung der Dienstleistungen verhindern können oder eine Unterbrechung der Bereitstellung erforderlich machen.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können zwischen dem Auftraggeber und der Gesellschaft durch entsprechende Vereinbarung wie nachfolgend beschrieben geändert werden, wenn die Änderung wegen einer Änderung des geltenden Rechts (einschließlich der Rechtsprechung) oder aus ähnlich zwingenden Gründen nötig ist und die Hauptleistungspflichten der Parteien dadurch nicht zum Nachteil des Auftraggebers verändert werden: Die Gesellschaft übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird die Gesellschaft dem Auftraggeber eine angemessene, mindestens vier Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob dieser die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Die Gesellschaft wird den Auftraggeber bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.
Kundendienst
Der Auftraggeber sowie der Nutzer kann der Gesellschaft über den Link „gib uns Feedback“ in dem Clubway-Dienst Rückmeldung geben.
Schlussbestimmungen
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Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
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Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Auftragsformular und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen die Regelungen des Auftragsformulars den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Im Falle von Widersprüchen zwischen sonstigen Anlagen, dem Auftragsformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen der sonstigen Anlagen vor.
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Der Auftraggeber kann gegen Forderungen der Gesellschaft nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt ist oder in einem synallagmatischen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.
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Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Verständlichkeit und sind rechtlich unverbindlich.
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Es gilt das Recht der Republik Finnland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Espoo, vorausgesetzt die Vertragsparteien sind Kaufleute oder der Auftraggeber hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.